Das IW spricht sich gegen eine Staffelung der Sozialversicherungsbeiträge nach der Kinderzahl aus. In ihrer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht argumentieren die Autoren, dass mit einer Umverteilung der Finanzierungslasten den Mitgliedern jüngerer Jahrgänge nicht geholfen ist. Geht es aber um Familienpolitik, dann sollten alle Bürger in den Blick genommen werden und nicht nur gesetzlich Versicherte.
Familienleistungsausgleich statt kinderabhängige Beitragsstaffelung
IW-Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Das IW spricht sich gegen eine Staffelung der Sozialversicherungsbeiträge nach der Kinderzahl aus. In ihrer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht argumentieren die Autoren, dass mit einer Umverteilung der Finanzierungslasten den Mitgliedern jüngerer Jahrgänge nicht geholfen ist. Geht es aber um Familienpolitik, dann sollten alle Bürger in den Blick genommen werden und nicht nur gesetzlich Versicherte.
Kinder sind für die Nachhaltigkeit der umlagefinanzierten Sozialversicherungszweige unverzichtbar – wer sonst sollte künftig Leistungsansprüche finanzieren? In seiner Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht spricht sich das IW aber gegen eine Differenzierung der Beiträge nach der Kinderzahl aus. Damit würde die Finanzierungslast lediglich im Querschnitt der gesetzlich Versicherten umverteilt. Den im demografischen Wandel besonders belasteten Mitgliedern jüngerer Kohorten wäre damit jedoch nicht geholfen. Eine kinderbezogene Differenzierung der Leistungsansprüche könnte dagegen für eine intergenerative Entlastung sorgen. Das gilt aber nur für die umlagefinanzierte Rentenversicherung, in der Kranken- und Pflegeversicherung lässt sich das kaum umsetzen. Geht es dagegen um eine gezielte Entlastung kinderreicher Familien, dann sollten alle Bürger in den Blick genommen werden und nicht nur gesetzlich Versicherte.
Jochen Pimpertz / Axel Plünnecke: Familienleistungsausgleich statt kinderabhängige Beitragsstaffelung
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iwd