Zur Ausübung der Koalitionsfreiheit gehören auch das Recht auf Streik und das Recht auf Aussperrung. Da eine gesetzliche Regelung dieser Rechte fehlt, hat die Rechtsprechung einen institutionellen Rahmen für das Arbeitskampfrecht entwickelt. Wesentliche Elemente dieses Rechtsrahmens wie die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen, das Ultima-Ratio-Prinzip oder die Rechtsprechung zu bestimmten Streikformen wie dem Warn- oder dem Unterstützungsstreik werden einer ökonomischen Analyse unterzogen. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass eine funktionsfähige Tarifautonomie gleich starke Verhandlungspartner voraussetzt. Dazu bedarf es eines arbeitskampfrechtlichen Ordnungsrahmens, der für ausgewogene Machtverhältnisse sorgt. Darüber hinaus sollte dieser Rahmen negativen Drittwirkungen Schranken setzen. Die Analyse zeigt, dass vor allem bei der Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit, der Zulässigkeit von Unterstutzungsstreiks und beim Auftreten von Gewerkschaftskonkurrenz mit Tarifpluralität zusätzlicher rechtlicher Handlungsbedarf besteht.
Ökonomik des Arbeitskampfrechts
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Ökonomik des Arbeitskampfrechts
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Tarifverhandlungen 2024: Es droht eine höhere Inflation
Im Frühjahr stehen weitere Tarifverhandlungen in der Chemie- und Baubranche sowie dem Bankwesen an. Beharren die Gewerkschaften auf ihre hohen Forderungen, könnte dies auch die Inflation wieder hochtreiben. Davor warnt eine neue Studie des Instituts der ...
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Die deutsche Lohnpolitik zwischen Inflation und Stagnation: Drohen Zielkonflikte mit der Geldpolitik?
Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise setzte ein Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt ein, der Spielraum für eine vergleichsweise expansive Lohnpolitik eröffnete.
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