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Klaus-Heiner Röhl / Roman Bertenrath / Tobias Hentze Gutachten 26. Mai 2020 Sonderwirtschaftsregionen zur Flankierung des Strukturwandels in Kohlerevieren: Vorfahrt für Bildung und Investitionen

Mit Einrichtung einer Sonderwirtschaftsregion für die drei aktiven Braunkohlereviere Rheinland, Mitteldeutschland und Lausitz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Strukturwandel bis zum Ausstieg aus der Kohleförderung und -verstromung 2038 erfolgreich zu bewältigen.

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Vorfahrt für Bildung und Investitionen
Klaus-Heiner Röhl / Roman Bertenrath / Tobias Hentze Gutachten 26. Mai 2020

Sonderwirtschaftsregionen zur Flankierung des Strukturwandels in Kohlerevieren: Vorfahrt für Bildung und Investitionen

Kurzgutachten im Auftrag der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mit Einrichtung einer Sonderwirtschaftsregion für die drei aktiven Braunkohlereviere Rheinland, Mitteldeutschland und Lausitz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Strukturwandel bis zum Ausstieg aus der Kohleförderung und -verstromung 2038 erfolgreich zu bewältigen.

Die drei Regionen, die jeweils vier Kreise und kreisfreie Städte mit Tagebauaktivitäten und Kohlekraftwerken umfassen, sollen durch vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren, einen Ausbau der Universitäten und Hochschulen sowie eine Förderung von privatwirtschaftlichen Innovationen und Investitionen in die Lage versetzt werden, nicht nur den Wegfall der kohlebezogenen Wertschöpfung zu kompensieren, sondern in 20 Jahren zu führenden Innovationsregionen aufzusteigen. Die wertschöpfungsstarken Arbeitsplätze in der Kohlewirtschaft könnten durch ebenso produktive neue Stellen ersetzt werden. Diese Entwicklung könnte Vorbildcharakter für den Strukturwandel in anderen Regionen erlangen. Konkrete Ausgestaltungsvorschläge werden im Rahmen dieses Kurzgutachtens vorrangig für die Lausitz erarbeitet, die als peripher gelegene relativ strukturschwache Region vor besonderen Herausforderungen steht.  
 
Weltweit gibt es etwa 4.300 Sonderwirtschaftszonen bzw. Sonderwirtschaftsregionen (SWR, nachfolgend durchgehend verwendet), mit denen die Standortstaaten die wirtschaftliche Entwicklung einer Region oder des ganzen Landes durch gute Standortbedingungen oder die Gewährung von Sonderkonditionen für Investitionen anregen wollen. Die Erfahrungen, die mit dem Instrument gemacht wurden, sind gemischt. Sie reichen von einer rasanten Entwicklung in chinesischen Küstenregionen bis zum Scheitern vieler SWR in Entwicklungsländern. Es zeigt sich, dass der Erfolg der SWR auch immer von den Rahmenbedingungen des Landes abhängig ist, auch wenn eine Abkoppelung angestrebt wird.  

In der EU gibt es etwa 100 SWR, wobei dieses Instrument besonders in Polen fest etabliert ist. Mit dem EU-Beitritt des Landes mussten die Bedingungen der polnischen SWR an das EU-Recht herangeführt werden. Steuervergünstigungen für angesiedelte Unternehmen werden in dem Rahmen gewährt, der durch erlaubte Grenzen für Investitionsbeihilfen in den EU-Fördergebieten gesetzt wird. Die rechtlichen Bedingungen für SWR in der EU sind jedoch nicht fix: Vieles beruht auf einem Aushandlungsprozess zwischen der EU-Kommission und dem jeweiligen Mitgliedsland. 2018 hat auch Italien beschlossen, 12 SWR zur Entwicklung der sechs strukturschwachen südlichen Regionen einzurichten. 

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Klaus-Heiner Röhl / Roman Bertenrath / Tobias Hentze Gutachten 26. Mai 2020

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Hubertus Bardt: Sonderwirtschaftsregionen zur Flankierung des Strukturwandels in Kohlerevieren – Vorfahrt für Bildung und Investitionen. Zehn Vorschläge, wie Kohlerevieren der Strukturwandel gelingt

Statement zur Pressekonferenz

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Materialien zur Pressekonferenz

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