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Tobias Hentze / Galina Kolev Gutachten 1. Oktober 2020 Die Reform des Solidaritätszuschlags vor dem Hintergrund der Corona-Krise

Im vergangenen November hat der Bundestag eine Reform des Solidaritätszuschlags beschlossen (Deutscher Bundestag, 2019), die zum bevorstehenden Jahreswechsel in Kraft tritt. Allerdings führt das Gesetz nicht zu einer Abschaffung der Ergänzungsabgabe, denn der Bund will nur auf rund die Hälfte des Aufkommens ab dem Jahr 2021 verzichten.

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Die Reform des Solidaritätszuschlags vor dem Hintergrund der Corona-Krise
Tobias Hentze / Galina Kolev Gutachten 1. Oktober 2020

Die Reform des Solidaritätszuschlags vor dem Hintergrund der Corona-Krise

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Im vergangenen November hat der Bundestag eine Reform des Solidaritätszuschlags beschlossen (Deutscher Bundestag, 2019), die zum bevorstehenden Jahreswechsel in Kraft tritt. Allerdings führt das Gesetz nicht zu einer Abschaffung der Ergänzungsabgabe, denn der Bund will nur auf rund die Hälfte des Aufkommens ab dem Jahr 2021 verzichten.

  • Bei Einführung des Solidaritätszuschlags, kurz “Soli”, lautete das Versprechen, dass die Ergänzungsabgabe temporär erhoben würde, um zunächst den Golfkrieg und später den Aufbau Ost zu finanzieren. Deshalb wurde der Soli bewusst als ein Fremdkörper im Steuerrecht konzipiert.
  • Seit 1995 hat der Bund mit dem Soli rund 110 Milliarden Euro mehr eingenommen, als er für dieFörderung der ostdeutschen Bundesländer im Rahmen des Solidarpakts ausgegeben hat. Mittlerweile fließen die Einnahmen vollständig zur freien Verfügung in den Bundeshaushalt.
  • Die Rückführung des Soli ab dem kommenden Jahr sorgt nicht dafür, dass nur noch wenige Reich die Ergänzungsabgabe zahlen müssen. Vielmehr werden rund 6 Millionen Personen, darunter Rentner und Unternehmer, den Zuschlag weiterhin auf die Einkommensteuer entrichten. Hinzu kommen mehr als 500.000 Kapitalgesellschaften.
  • Der Unternehmenssektor trägt im kommenden Jahr mehr als die Hälfte des Aufkommens, denn die Rückführung des Soli geht an den Unternehmen weitestgehend vorbei. Dabei haben viele Staaten wie die USA, Frankreich und Großbritannien die Unternehmensteuern zuletzt gesenkt.
  • Die beschlossene Freigrenze verschlechtert für Leistungsträger mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen nahe des Schwellenwerts von 61.000 Euro den Anreiz, mehr zu arbeiten. Von einem zusätzlich verdienten Euro geht mehr als die Hälfte in Form von Steuern an den Staat.
  • Aus verteilungspolitischer Sicht ist ersichtlich, dass bei einem proportionalen Aufschlag auf die progressive Einkommensteuer diejenigen mit den höchsten Einkommen am meisten zahlen – die 10 Prozent der Soli-Zahler mit den höchsten Einkommen tragen mehr als 50 Prozent des Aufkommens. Von einer Abschaffung profitiert folgerichtig diese Gruppe am stärksten.
  • Das Festhalten am Soli kommt einer Steuererhöhung gleich, da das Versprechen auf eine zeitliche Begrenzung der Abgabe gebrochen würde. Wenn die Politik höhere Staatseinnahmen reklamieren möchte, sollte sie eine entsprechende Reform anstreben.
  • Stellt man die Einnahmen aus Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Relation zum Bruttoinlandsprodukt, fällt die so definierte Steuerquote im Jahr 2020 trotz der Corona-Krise um 0,6 Prozentpunkte höher aus als 2014 – das entspricht 20 Milliarden Euro.
  • Der Verweis darauf, dass der Staat die Einnahmen für seine Ausgabenpläne braucht, ist zwar nicht per se falsch, führt aber ins Leere. Der Umgang mit knappen Finanzmitteln ist originäre Aufgabe der Politik. Die Abschaffung des Soli steht Investitionen zumindest nicht im Weg.
  • Simulationsrechnungen des IW mit dem globalen Makromodell von Oxford Economics zeigen, dass die nominale Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 um fast 6 Milliarden Euro höher ausfallen würde, wenn der Soli zum 1. Januar 2021 vollständig abgeschafft werden würde. Unter Berücksichtigung der Anpassungsprozesse und der positiven Impulse durch die herbeigeführte Steuersenkung würde sich die Soli-Abschaffung in den nächsten zehn Jahren im Durchschnitt zu fast einem Drittel selbst finanzieren. 
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