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Michael Hüther im Handelsblatt Gastbeitrag 20. April 2020

Verantwortung des Staates: Die Politik bedenkt die Folgen der Corona-Bekämpfung zu wenig

Bund und Länder haben am 16. April zögerlich die Öffnung des Lockdowns beschlossen. Vorsicht ist bei so ausgeprägter Ungewissheit, wie im Falle dieser Pandemie, angeraten und verständlich, erklärt IW-Direktor Michael Hüther in einem Gastbeitrag im Handelsblatt.

Dennoch kann Vorsicht auf Dauer nur wirksam und überzeugend sein, wenn deren Erträge erkennbar und zurechenbar sind, gleichzeitig aber der gebotene Mut den Weg aus dem Stillstand weist. Denn absolute und vor allem umfassende Sicherheit gibt es bei keiner Strategie. Wer so tut, der übersieht die Risiken des gewählten Weges und suggeriert damit, dass es keine Alternative gäbe.

In der Begründung der vorsichtigen Öffnung fällt auf, wie wenig die Entscheidungsgrundlagen abgewogen wurden: Scheinbar sicher und eindeutig sind die epidemiologischen Wirkungen des Lockdowns, scheinbar unsicher und beliebig sind dessen Kosten. Doch wir wissen, was zunehmende Existenzgefährdungen an schweren mentalen, psychosozialen und gesellschaftlichen Schäden verursachen werden. Wir wissen ebenso, welchen Verlust an Bildungsgerechtigkeit wir uns mit anhaltenden Schulschließungen verursachen. Die notwendige Balance und die Abwägung der Risiken ist deshalb jetzt geboten, und zwar öffentlich. Die bundesdeutsche Politik ist offenkundig mehrheitlich von Zweifeln geprägt, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes selbstverantwortlich mit den gelernten Lektionen der Hygiene und des Abstandhaltens umgehen können und werden.

Der paternalistische Staat ist die Leitvorstellung für das Handeln in dieser Krise. Dabei zeigen die Erfahrungen der Produktionsunternehmen aus den vergangenen fünf Wochen, wie schnell man sich an neue Arbeitsschutzstandards anzupassen vermag. Hier liegen auch keine zentralen Hürden für die Fortführung der Produktion. Ohne diesen dezentral eingeleiteten Erfahrungsvorlauf und die Kooperation der Sozialpartner wäre es auch kaum möglich gewesen, dass der Bundesarbeitsminister bereits spezifische Arbeitsschutzstandards Covid 19 verkünden konnte. Wir sind allgemein, aber auch in solcher Krise gut beraten, auf die Verantwortungsfähigkeit und den Verantwortungswillen der Menschen in der freiheitlichen Ordnung zu setzen. Auf dieser Grundannahme beruht unsere Verfassung, die umfassende Freiheitsrechte garantiert.

Durch den Lockdown schränken wir elementare Rechte ein: Versammlungsfreiheit, Bildung, Religionsfreiheit, freie Berufsausübung, Gewerbefreiheit, Reisefreiheit. Das wird mit der Gefahrenabwehr begründet, wofür die Überforderung des Gesundsystems zu vermeiden ist. Indem dieses Risiko sinkt, verlieren die Eingriffe ihre Legitimation. Dann sind Regeln und nicht Verbote gefragt. Nun ist aber am 15. April für einige Bereiche der Wirtschaft entweder - wie für Gastronomie, Hotellerie, Busreisen - gar keine Öffnungsperspektive gegeben oder - wie für Fahrgeschäfte, Kulturschaffende - durch das Verbot von Großveranstaltungen das Geschäftsjahr 2020 weitgehend storniert worden. Die Mittelstandslücke der Rettungspolitik wird deshalb umso bedeutsamer. Die Existenzgefährdung von Branchen als Folge der Politik darf nicht ignoriert werden. Es fehlt - abgesehen von bisher 14 Länderprogrammen - an Instrumenten zur Solvenzsicherung für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten und weniger als 250 Beschäftigten. Hier gibt es vor allem Liquiditätskredite und den KfW-Schnellkredit, immerhin mit vollständiger Besicherung durch den Steuerzahler; zudem den Start-up-Booster.

Weitergehende solvenzsichernde Lösungen bietet das Steuerrecht, und zwar mit dem Vorschlag einer Negativsteuer. Dann bestünde nicht nur die Option der eingeschränkten Verrechnung von Verlusten mit künftigen Erträgen oder Vorjahresgewinnen, sondern in der Verlustphase würde - festgemacht an den Vorjahressteuerzahlungen - eine Erstattung geleistet, und zwar für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb sowie in der Körperschaftsteuer. Da die Finanzverwaltung alle relevanten Informationen hat, ist diese Lösung wenig strategieanfällig, indem sie Unternehmen fördert, die 2019 steuerbaren Gewinn auswiesen, sie hält den Staat aus unternehmerischen Entscheidungen raus und ist schnell wirksam.

Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, sollten die Negativsteuerbeträge zurückbezahlt werden, wenn bei der Steuererklärung für 2020 festgestellt wird, dass das zu versteuernde Einkommen um weniger als 70 Prozent unter dem Durchschnitt beispielsweise der Jahre 2018 19 liegt. Ergänzend zur Negativsteuer kann man für Coronakedite bei schwacher, unterdurchschnittlicher Gewinnentwicklung und entsprechendem Insolvenzrisiko nach der Krise den steuerlichen Abzug der Tilgungsraten prüfen. Unabhängig davon ist die begrenzende Wirkung der Zinsschranke aufzugeben. Der Staat muss Verantwortung für die Folgen seine Tuns tragen. Der Mittelstand sollte künftig nicht nur in Nachrufen noch vorkommen.

Zum Gastbeitrag auf Handelsblatt.de

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