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(© Foto: iStock)
Michael Voigtländer IW-Nachricht 15. April 2021

Urteil zum Mietendeckel: Wichtige Entlastung für den Markt

Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz, urteilte das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe. Das Urteil ist wegweisend und entlastet den Markt: Seit Einführung des Mietendeckels gibt es in Berlin 28 Prozent weniger Mietwohnungen.

Der Mietendeckel spaltet seit seiner Einführung die Berliner Politik: Die einen freuen sich über sehr günstige Wohnungen in beliebten Lagen, die anderen klagen über unrentable Mietverträge. Jetzt hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen: Das Gesetz sei aus formalen Gründen nichtig. Das Land Berlin habe keine Gesetzgebungsbefugnis gehabt, weil die Miethöhe auf Bundesebene im Bürgerlichen Gesetzbuch längst geregelt ist.

Qualität sinkt durch den Mietendeckel

Das Urteil ist eine gute Nachricht. Eingriffe wie der Mietendeckel haben nicht nur in Berlin, sondern auch in New York, San Francisco, Barcelona, London und Stockholm gravierende Folgen gehabt. Zwei davon lassen sich überall beobachten: Zum einen investieren Vermieter weniger in ihre bestehenden Immobilien. Sinken zwangsläufig die Mieten, lohnen sich beispielsweise energetische Modernisierungen kaum noch – langfristig sinkt also die Qualität auf dem Wohnungsmarkt. Und dem Klima ist damit auch nicht geholfen.

Deutlich weniger Mietwohnungen

Zum anderen ist die Zahl der angebotenen Wohnungen stark gesunken. Viele Vermieter verkaufen lieber an Selbstnutzer, als erneut zu vermieten – umso schwieriger wird es für Mieter, eine Wohnung zu finden. In Berlin ist die Zahl der Mietwohnungen seit Einführung des Mietendeckels um 28 Prozent zurückgegangen. Zum Vergleich: In Hamburg gab es im gleichen Zeitraum 15 Prozent mehr Mietwohnungen.

Viele Mieter müssen jetzt damit rechnen, während einer schwerwiegenden Wirtschaftskrise Miete nachzuzahlen. Einige Vermieter haben derweil angekündigt, auf Nachzahlungen zu verzichten – so wie die Wohnungsgesellschaft Vonovia. Sie warb für umsichtige Lösungen im Sinne aller Beteiligten. „Im Wohnungsmarkt geht es darum, die Interessen von Mietern und Vermietern auszutarieren – das heutige Urteil sollte Anlass sein, die verhärteten Fronten zwischen Mietern und Vermietern in der Bundeshauptstadt aufzulösen”, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Für die Politik ist es eine neue Chance, dem Wohnungsbau wieder Vorrang zu geben und so den Markt langfristig zu entspannen.“

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