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Martin Beznoska / Tobias Hentze / Björn Kauder IW-Report Nr. 60 16. November 2022 Stellungnahme zum Transformationsfonds des Saarlands

Die Schuldenbremse verbietet den Bundesländern in wirtschaftlichen Normalzeiten die Aufnahme von Schulden selbst zur Finanzierung langfristiger Zukunftsprojekte. Dies wird ökonomischen Überlegungen zur Rechtfertigung einer Schuldenaufnahme nicht gerecht.

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Stellungnahme zum Transformationsfonds des Saarlands
Martin Beznoska / Tobias Hentze / Björn Kauder IW-Report Nr. 60 16. November 2022

Stellungnahme zum Transformationsfonds des Saarlands

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Schuldenbremse verbietet den Bundesländern in wirtschaftlichen Normalzeiten die Aufnahme von Schulden selbst zur Finanzierung langfristiger Zukunftsprojekte. Dies wird ökonomischen Überlegungen zur Rechtfertigung einer Schuldenaufnahme nicht gerecht.

Wie in der betrieblichen Finanzierungslehre gilt auch für die öffentliche Hand, dass heutige Investitionen für zukünftige Renditen sorgen sollen. Wenn auf Investitionen dagegen verzichtet wird, droht ein Land zurückzufallen.

Vor diesem Hintergrund sieht der Antrag der saarländischen SPD-Landtagsfraktion vor, einen Transformationsfonds einzurichten. Im Antrag ist die Verwendung der Mittel weit gefasst, ein konkreter Plan zur Umsetzung ist nicht ableitbar und die Bestimmung der Höhe des Startkapitals folgt offenbar keiner spezifischen Kalkulation. Dies steht nicht im Einklang mit wichtigen Haushaltsgrundsätzen und könnte bei ständiger Wiederholung die Solidität der öffentlichen Finanzen in Gefahr bringen, zumal das Saarland bereits vergleichsweise hoch verschuldet ist. Es besteht die Gefahr, dass unter dem Deckmantel des Investitionsbegriffs allgemeine politische Ausgabenwünsche bedient werden sollen. Die permanente Aufnahme neuer Schulden war ein wesentliches Motiv für die Einführung der Schuldenbremse. Angesichts der damaligen Wirtschafts- und Finanzkrise fielen die Regeln der Schuldenbremse sehr rigide aus. Aus heutiger Sicht wäre es sinnvoll, über eine begründete Flexibilisierung dieser Regeln nachzudenken, um Zukunftsinvestitionen auch im Rahmen des jährlichen Haushalts zu ermöglichen.

Inwieweit die Ausführungen im Antrag der SPD-Landtagsfraktion den Tatbestand einer Notsituation im Sinne der Schuldenbremse erfüllen, ist eine offenbar kontrovers diskutierte juristische Frage. Aus ökonomischer Sicht ist es vertretbar, Investitionen über Kredite zu finanzieren. Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion sieht eine zusätzliche Schuldenaufnahme vor, die aus dem grundsätzlich festgestellten Investitionsbedarf und den strengen Regeln der Schuldenbremse folgt. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, zumindest mittelfristig auf Konsolidierungsstrategien zu setzen. Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist die Voraussetzung dafür, in der Zukunft Spielräume für eine gestaltende Politik zu schaffen. Dazu gehört auch ein Überdenken bestehender Ausgaben. Es wäre riskant, sich vornehmlich auf weiter steigende Steuereinnahmen oder das wiederholte Ausrufen einer Notsituation zu verlassen, zumal die Zinsausgaben bereits wieder spürbar gestiegen sind und zudem die Tilgungsverpflichtungen absehbar einsetzen werden.

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