Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes soll es einen neuen § 250 BauGB gegeben, der es Gemeinden erlaubt, in angespannten Wohnungsmärkten die Aufteilung von Wohneigentum unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Generell ist zu vermuten, dass die Umwandlung in Eigentumswohnungen damit deutlich restriktiver erfolgen wird. So wird der Zugang zu Wohneigentum für Selbstnutzer als auch Kapitalanleger deutlich erschwert.
Die Folgen eines Umwandlungsverbots für den Wohnungsmarkt in Deutschland
Gutachten im Auftrag der Fraktion der Freien Demokraten im deutschen Bundestag
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes soll es einen neuen § 250 BauGB gegeben, der es Gemeinden erlaubt, in angespannten Wohnungsmärkten die Aufteilung von Wohneigentum unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Generell ist zu vermuten, dass die Umwandlung in Eigentumswohnungen damit deutlich restriktiver erfolgen wird. So wird der Zugang zu Wohneigentum für Selbstnutzer als auch Kapitalanleger deutlich erschwert.
Rund 65.000 Haushalte kaufen pro Jahr Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung. In vielen Fällen müssen diese Haushalte damit rechnen, dass sie entweder zu höheren Kosten oder gar kein Wohneigentum mehr erwerben können. Dies ist äußerst problematisch, da die Wohneigentumsbildung aufgrund der niedrigen Zinsen oftmals mit geringeren Wohnkosten als das Wohnen zur Miete verbunden ist. Überdies trägt die weite Verbreitung von Wohneigentum zu einer größeren Vermögensgleichheit bei und stellt einen wichtigen Baustein der Altersvorsorge dar.
Auch für Kapitalanleger ist die neue Regulierung einschneidend. Ihnen wird mit dem neuen Gesetzentwurf implizit vorgeworfen, dass sie die Mieten erhöhen und über Modernisierungen und Eigenbedarfskündigungen Mieter verdrängen. Tatsächlich können dies Studien im Auftrag des BBSR aber nicht belegen – ganz im Gegenteil: Gerade kleinere Investoren gehen bei Mietanpassungen und Modernisierungen sehr umsichtig vor. Und auch Eigenbedarfskündigungen spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Statt weiter Chancen im Wohnungsmarkt zu nehmen, sollten die Städte den Mietern besser helfen, von ihrem jetzt schon vorhandenen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Hierzu könnten die Städte beispielsweise Nachrangdarlehen gewähren, die die Mieter als Eigenkapitalersatz nutzen können. Im Fall von Modernisierungen könnten Härtefallregelungen besser geeignet sein als pauschale Umwandlungsverbote.
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