Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems“ will die Bundesregierung nun die Möglichkeit schaffen, makroprudenzielle Instrumente in der Wohnimmobilienfinanzierung einzusetzen. Michael Voigtländer hat dazu eine Stellungnahme verfasst.
Zur Einführung makroprudenzieller Instrumente in der deutschen Immobilienfinanzierung
IW-Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems“ will die Bundesregierung nun die Möglichkeit schaffen, makroprudenzielle Instrumente in der Wohnimmobilienfinanzierung einzusetzen. Michael Voigtländer hat dazu eine Stellungnahme verfasst.
Die große Stabilität des deutschen Wohnimmobilienfinanzierungsmarktes lässt es fraglich erscheinen, ob makroprudenzielle Instrumente tatsächlich benötigt werden und ob deren gesellschaftliche Kosten den Nutzen für die Finanzstabilität nicht überschreiten. Wenn solche Gesetze eingeführt werden, sollte aber zunächst nur eine Begrenzung der Beleihungsausläufe (LTV) eingeführt werden, wobei die Option bestehen sollte, die Beschränkungen durch höhere Amortisationen zu kompensieren. Außerdem sollte ein Mindestwert für Immobilientransaktionen eingeführt werden, ab dem die Instrumente greifen. Damit wird auch sichergestellt, dass die Instrumente vor allem dort Anwendung finden, wo Überhitzungen vorliegen. Beide Vorschläge zielen darüber hinaus darauf ab, die Regulierung einfacher umsetzen zu können.
Michael Voigtländer: Zur Einführung makroprudenzieller Instrumente in der deutschen Immobilienfinanzierung
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