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Oliver Stettes Gutachten 28. Februar 2014 Anonymisierte Bewerbungen und Antidiskriminierungskurse

Fachgespräch mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen im Integrationsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Anonymisierte Bewerbungen und Antidiskriminierungskurse
Oliver Stettes Gutachten 28. Februar 2014

Anonymisierte Bewerbungen und Antidiskriminierungskurse

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Fachgespräch mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen im Integrationsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Grundsätzlich dienen Bewerbungsverfahren Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Bewerberin/Bewerber gleichermaßen dem Abbau von sogenannten Informationsasymmetrien. Informationsasymmetrien (das heißt ungleiche Informationen über gewünschte Eigenschaften und Merkmale) sind gerade im Zusammenhang mit dem Entstehen, der Aufrechterhaltung und dem Auflösen von Beschäftigungsverhältnissen in hohem Maße relevant. Ein Arbeitsvertrag verpflichtet die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber zur Leistung des versprochenen Entgelts. Allerdings ist die Leistung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers notgedrungen unspezifisch, so dass sich die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ein Weisungsrecht vorbehält. Vor diesem Hintergrund erlaubt das Bewerbungsverfahren erstens jeder Seite, der jeweils anderen Partei durch Preisgabe von Informationen zu signalisieren, dass die gewünschten Merkmale vorliegen (sogenanntes „signalling“). Zweitens kann jede Seite von der anderen Partei Informationen aktiv einholen/einfordern, ob die andere Partei die gewünschten Eigenschaften aufweist (sogenanntes „screening“).

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