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Tobias Hentze IW-Report Nr. 37 30. September 2021 Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses: Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 des Landes NRW

Die Corona-Pandemie belastet den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen auch im kommenden Jahr. Das Ausrufen einer Notsituation für 2022 und damit das Aussetzen des regulären Verbots einer Nettoneuverschuldung ist nachvollziehbar und kann die wirtschaftliche Erholung stützen.

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Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 des Landes NRW
Tobias Hentze IW-Report Nr. 37 30. September 2021

Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses: Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 des Landes NRW

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Corona-Pandemie belastet den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen auch im kommenden Jahr. Das Ausrufen einer Notsituation für 2022 und damit das Aussetzen des regulären Verbots einer Nettoneuverschuldung ist nachvollziehbar und kann die wirtschaftliche Erholung stützen.

Der NRW-Rettungsschirm als Sondervermögen des Landes soll dem Haushalt im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das Sondervermögen nimmt zu diesem Zweck Kredite auf. Die Streckung der Tilgung dieser coronabedingten Schulden auf 50 Jahre minimiert die Reduzierung der Haushaltsspielräume in den kommenden Jahren und führt angesichts des geringen Zinsniveaus zu keinen nennenswerten Haushaltsbelastungen.

Gleichwohl wird die Haushaltspolitik durch das abrupte Wiedereinsetzen der regulären Schuldenbremse ab dem Jahr 2023 unter Druck geraten. Neben einer Haushaltskonsolidierung hin zu mehr wachstumsorientierten Ausgaben stellt eine moderate Öffnung der strikten Regeln der Schuldenbremse eine Möglichkeit dar, die anstehenden Aufgaben und damit insbesondere höhere Investitionen zu finanzieren. Nicht zuletzt die bestehenden Tilgungsverpflichtungen der Corona-Schulden sprechen dafür, den Ländern zumindest einen geringen Spielraum bei der Nettoneuverschuldung einzuräumen. Dafür wäre allerdings eine Reform der Schuldenbremse erforderlich.

Dies würde auch die Chance eröffnen, den Kommunen dauerhaft mehr Handlungsspielraum zu verschaffen. Die volatile Gewerbesteuer hat sich in der Krise als eine unzureichende Einnahmequelle der Kommunen erwiesen, da Städte und Gemeinde die Möglichkeiten fehlen, Einnahmerückgänge zu kompensieren. Eine Übernahme kommunaler Altschulden verbunden mit einer Reform der Gemeindefinanzierung könnte Städten und Gemeinden eine stabile Finanzausstattung garantieren und es ihnen ermöglichen, insbesondere ihren Investitionsaufgaben künftig stärken nachzukommen. Das Land steht hierbei maßgeblich in der Verantwortung.

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Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 des Landes NRW
Tobias Hentze IW-Report Nr. 37 30. September 2021

Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses: Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 des Landes NRW

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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