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Zeige Bild in Lightbox Auf dem Mainzer Fastnachtszug war am Rosenmontag eine Nachbildung von Robert Habeck zu sehen.
Abgehoben: die Rentenpläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. (© Foto: GettyImages)
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 8. März 2024

Arbeitsanreize für Rentner: Warum Robert Habeck falsch liegt

Nach der Rentendiskussion legt Robert Habeck nach: Statt über die Regelaltersgrenze zu diskutieren, schlägt er vor, Rentnern den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung auszuzahlen. Das soll sie animieren, weiterzuarbeiten, würde der Rentenkasse aber nichts bringen und Jüngere diskriminieren.

Geht es nach Robert Habeck, haben Rentner künftig noch mehr Gründe, im Job zu bleiben. Konkret sollen Arbeitgeber ihre Rentenbeiträge direkt an die Rentner auszahlen, anstatt ihn an die Rentenkasse zu überweisen.
Dabei durften Rentner schon immer beliebig viel hinzuverdienen, sobald sie die Regelaltersgrenze von aktuell 66 Jahren erreicht haben. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das auch für den vorzeitigen Rentenbezug, der frühestens ab 63 mit Abschlägen möglich ist. Wer weiter arbeitet, hat die Wahl, in die Rentenkasse einzuzahlen – das erhöht die Rente – oder darauf zu verzichten, das führt zu einem höheren Nettolohn.

Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn

Bislang müssen die Arbeitgeber in beiden Fällen ihren Beitragsanteil an die Rentenkasse zahlen. Würden sie das nicht tun, wäre die Beschäftigung eines „Silver Workers“ günstiger. Bei gleichem Bruttolohn würden weniger Lohnnebenkosten anfallen – aus Arbeitgebersicht wäre dann der Rentner im Zweifel attraktiver als ein jüngerer Arbeitnehmer. Diese Ungleichbehandlung würde Robert Habeck vermeiden, weil der Arbeitgeberanteil nicht entfällt, sondern mit dem Bruttolohn ausgezahlt wird. Das würde allerdings Menschen aufgrund ihres Alters diskriminieren: Für die gleiche Arbeit würden Rentner mehr verdienen als andere. 

Den gleichen Denkfehler macht auch die Union: Denn mit der sogenannten Aktivrente soll das Erwerbseinkommen eines Rentners bis zu einer Höhe von 2.000 Euro von der Steuerpflicht befreit werden. Auch hier würden erwerbstätige Rentner bei gleichem Bruttoeinkommen gegenüber jüngeren Arbeitnehmern privilegiert.

Genügend Anreize für längere Arbeitszeiten

Für die Rentenkasse wäre in jedem Fall nichts gewonnen. Denn verzichtet ein erwerbstätiger Rentner auf weitere Beitragszahlungen und erhält den Arbeitgeberbeitrag obendrauf, fließen keine zusätzlichen Einnahmen. Allerdings steigt der Anreiz, die Rente frühzeitig zu beantragen. Mit dem höheren Bruttoeinkommen lassen sich die Abzüge bei der Frührente leichter auszugleichen.

Der Vorschlag ist auch aus einem anderen Grund unsinnig: Schon heute gibt es Anreize, die Rente später zu beantragen. Arbeitnehmer erhalten für jedes weitere Jahr, das sie über die Grenze hinaus arbeiten, einen Bonus von sechs Prozent. 

Anders scheint der Fall, wenn die Rente vorzeitig – frühestens mit 63 – beantragt wird. Dann fehlen nicht nur Beitragszeiten, sondern die Rente wird auch noch um drei Prozent pro Jahr vorzeitigen Bezugs gekürzt – mit Ausnahmen für besonders langjährig Versicherte. Dann aber gilt: Hat jemand genug vom Job, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder weil das Alterseinkommen ausreicht, um die neue Freizeit mit dem Partner genießen zu können, helfen alle Anreize nichts. Möchte jemand ohnehin weiterarbeiten, dann wird ihm dies mit der ergänzenden Rente zusätzlich versüßt. Warum braucht es da nochmal etwas obendrauf?
 

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