Der neue Berliner Finanzsenator Nussbaum hat angeregt, auch die Freiberufler der Gewerbesteuer zu unterwerfen, weil er sich davon höhere Einnahmen für das hoch verschuldete Berlin verspricht. Das aber ist Wunschdenken. Denn de facto ist die Gewerbesteuer bereits heute eine Großbetriebssteuer. Durch den Freibetrag von 24.500 Euro für Personenunternehmen bleiben die meisten kleinen Unternehmen außen vor – also auch die Freiberufler.
Nullsummenspiel bei mehr Bürokratie
Selbst wenn Rechtsanwälte, Notare, Ärzte & Co. Gewerbesteuer zahlen müssten, käme kaum mehr Geld in die öffentlichen Kassen. Denn Personenunternehmen dürfen die Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuerschuld verrechnen. Dadurch entsteht ein Nullsummenspiel: Die bisherigen Einkommenssteuereinnahmen werden weitgehend durch die Gewerbesteuer ersetzt. Von der Gewerbesteuer erhalten die Kommunen zwar mehr als von der Einkommenssteuer. Bund und Länder werden aber eine Anhebung der Gewerbesteuerumlage fordern, um die Verhältnisse wieder zurechtzurücken.
Einzige spürbare Folge wäre ein bürokratischer Mehraufwand. Die Freiberufler müssten künftig zwei Steuererklärungen abgeben statt einer – und auch die Finanzverwaltung hätte mehr Arbeit. Ein höheres oder stabileres Steueraufkommen wäre für die Kommunen damit aber nicht verbunden. Letzteres könnten sie erreichen, wenn sie ihre Finanzbasis - wie von Wirtschaft und Wissenschaft vorgeschlagen - stärker auf die Einkommenssteuer verlagern. Denn deren Aufkommen entwickelt sich jetzt in der Krise wesentlich stabiler als die Unternehmenssteuern.
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