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Steuervermeidung und Gewinnverlagerung IW-Nachricht 2. Juni 2015

Auch Staaten müssen ihren Beitrag leisten

Vor dem Treffen der G7-Regierungschefs haben sich deren Finanzminister darauf verständigt, stärker gegen die Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen vorzugehen. Dabei vergisst die Politik allerdings die eigene Verantwortung für ein wirklich faires Steuersystem.

Konzerne wie Google, Starbucks, Apple oder Amazon standen in der jüngeren Vergangenheit in der Kritik, weil sie – verglichen mit ihrem Umsatz und ihrem Gewinn – nur wenig Steuern zahlen. Nun wollen die G7-Finanzminister findigen Unternehmensstrukturen zur Steueroptimierung einen Riegel vorschieben: Mehr Transparenz und ein besserer Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden bilden das Herzstück des sogenannten BEPS-Aktionsplans, den die OECD ausgearbeitet hat. Beispielsweise sollen zukünftig Teams aus allen beteiligten Ländern internationale Konzerne prüfen. So soll ausgeschlossen werden, dass Firmen überhaupt keine Steuern auf Gewinne zahlen. Ein im Grundsatz plausibler Gedanke, denn zweifelsfrei sollen Unternehmen das Gemeinwesen genauso mitfinanzieren wie Arbeiter und Angestellte.

Das gemeinschaftliche Ziel der Finanzminister verdeckt allerdings die Fallstricke des Vorhabens. Denn genau wie eine Nicht-Besteuerung wäre auch die Doppelbesteuerung der Unternehmensgewinne falsch. Doch genau das kann aufgrund der herrschenden Steuerpraxis schnell geschehen, was ein Beispiel deutlich macht: Aus betriebswirtschaftlicher Sicht müsste ein in Deutschland und Frankreich tätiger Konzern die Gewinne hälftig auf die beiden Länder verteilen. Aufgrund der Konzernstruktur werden jedoch sämtliche Gewinne in Frankreich ausgewiesen, sodass in Deutschland zunächst kein zu versteuernder Gewinn anfällt. Während die deutsche Finanzverwaltung in diesem Fall (zu Recht) eine Gewinnanpassung vornimmt und eine Steuernachzahlung fordert, freuen sich die französischen Kollegen über die zu hohen Gewinne des Unternehmens in ihrem Land – einhergehend mit zu hohen Steuereinnahmen für den französischen Staat. Zu einer Steuererstattung in Frankreich kommt es nämlich nicht. Denn kein Staat verzichtet bislang freiwillig auf ein Stück seines Steuerkuchens.

Die G7-Regierungschefs täten vor diesem Hintergrund bei ihrem Gipfeltreffen am kommenden Wochenende gut daran, nicht nur die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, sondern selbstkritisch das eigene Handeln zu beleuchten. Die Doppelbesteuerung zu vermeiden muss nämlich genauso als politisches Ziel formuliert und umgesetzt werden wie das Ziel, die Nicht-Besteuerung zu verhindern. Doch dafür bedarf es im Zweifelsfall der Bereitschaft eines Landes, auf eigene Steuereinnahmen zugunsten eines anderen Landes zu verzichten. Spätestens an diesem Knackpunkt wird sich zeigen, wie ernst es den Staaten mit einem fairen Steuersystem wirklich ist.

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