Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss bei der Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze geeinigt. Die gefundene Lösung ist im Grundsatz vertretbar, auch wenn das Geflecht der föderalen Zuständigkeiten noch ein weiteres Stück undurchsichtiger wird.
Verwischte Verantwortlichkeiten
Das wichtigste Ergebnis der Einigung ist, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelsatzerhöhung von 5 Euro beibehalten wird. Erst ab 2012 soll es eine zusätzliche Erhöhung um weitere 3 Euro geben. Eine Alleinerziehende mit einem Kind kann erst einmal mit insgesamt 9 Euro mehr an verfügbarem Einkommen rechnen. Eine Familie mit 2 Kindern erhält 15 Euro mehr.
Der Preis, den der Bund für die Zustimmung der Länder zahlen muss, ist hoch, denn das Bildungspaket für Kinder wird um 400 Millionen Euro aufgestockt. Dieses zusätzliche Geld soll unter anderem für Sozialarbeiter an den Schulen ausgegeben werden. Dies ist aber eigentlich eine originäre Aufgabe von Ländern und Kommunen. Die Länder sind inhaltlich und finanziell für das Bildungswesen verantwortlich. Sie – und nicht der Bund – müssen letztlich dafür sorgen, dass Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine reelle Chance bekommen, die Schule mit einem ordentlichen Abgangszeugnis zu verlassen.
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Rentenpolitik für oder mit alternden Mehrheiten?
Die Bevölkerung altert und die Versorgungsinteressen der betagten Bürger rücken damit zunehmend in den Mittelpunkt der Politik.
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Politische Ökonomie der Rentenreform
Die Alterung der deutschen Bevölkerung führt in der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung zu höheren Beiträgen bei sinkendem Sicherungsniveau. Dies ließe sich bremsen, wenn mit steigender Regelaltersgrenze der Renteneintritt später erfolgte.
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