Am heutigen Donnerstag wird im Bundestag über das Steuervereinfachungsgesetz der Koalition abgestimmt. Auf 115 Seiten haben die Beamten des Finanzministeriums Änderungen an der Steuergesetzgebung aufgelistet und begründet.
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Wenig für die Wirtschaft
Um 4 Milliarden Euro sollen die Bürokratiekosten dank des Gesetzes sinken – allerdings sehen weder Wirtschaftsverbände wesentliche Entlastungen für Unternehmen noch der Steuerberaterverband stärkere Vereinfachungen für Bürger. Die elektronische Rechnungserstellung für die Umsatzbesteuerung und generell der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Finanzamt mögen z.B. auf der einen Seite Abläufe vereinfachen, doch auf der anderen Seite müssen Betriebe mehr Dinge als früher melden – was die Vorteile der Online-Kommunikation wieder zunichtemacht.
Für die Lohn- und Einkommensteuerzahler wird der Werbekostenpauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro heraufgesetzt – die meisten Steuerpflichtigen müssen aber immer noch ihre Werbekosten komplett auflisten. Auch die Möglichkeit, die Steuererklärung im Zweijahresrhythmus abzugeben, macht wenig Sinn: Wer eine Steuerrückzahlung erwartet, wird auf diese kaum ein weiteres Jahr warten wollen. Sinnvoll erscheint allerdings die Gleichbehandlung von beruflich und privat veranlassten Kinderbetreuungskosten.
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