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Hubertus Bardt / Ralph Brügelmann / Judith Niehues / Thilo Schaefer Gutachten 25. Oktober 2012 Alternative Möglichkeiten der steuerlichen Finanzierung der EEG-Kosten

Aufkommens- und Verteilungseffekte

Alternative Möglichkeiten der steuerlichen Finanzierung der EEG-Kosten
Hubertus Bardt / Ralph Brügelmann / Judith Niehues / Thilo Schaefer Gutachten 25. Oktober 2012

Alternative Möglichkeiten der steuerlichen Finanzierung der EEG-Kosten

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Aufkommens- und Verteilungseffekte

Die EEG-Umlage spiegelt die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Wert des EEG-Stroms wider. Die Gesamtsumme dieser Differenzkosten steigt seit Jahren, so dass von der EEG-Umlage erhebliche Verteilungswirkungen sowohl bei Unternehmen als auch bei den Haushalten ausgehen. Wird die EEG-Umlage in ihrer derzeitigen Form abgeschafft, müssen andere Finanzierungsquellen zur Förderung der erneuerbaren Energien erschlossen werden. Die Vergütungsregelungen für Strom aus erneuerbaren Energien sind jedoch sehr langfristig angelegt, sodass eine substantielle Reduzierung des Finanzierungsbedarfs in den kommenden Jahren wohl kaum durchgesetzt werden kann. Eine Finanzierung der Differenzkosten über steuerliche Instrumente hätte immerhin den Vorteil, dass anders als bei der jetzigen Konstruktion eine Kontrolle durch das Parlament erfolgen kann, da die Finanzierung dann aus dem Bundeshaushalt erfolgen muss. Da bereits in 2012 ein beträchtliches Aufkommen in zwei-stelliger Milliardenhöhe erbracht werden muss, das im Folgejahr auch noch um mehr als 40 Prozent steigen wird, werden beträchtliche Steuererhöhungen erforderlich, wenn die zur Finanzierung notwendigen Summen nicht durch Ausgabenkürzungen an anderer Stelle kompensiert werden können. An der Gesamtbelastung ändert sich dadurch nichts, denn die Gegenbuchung dieser Steuererhöhungen ist der Wegfall der EEG-Umlage. Das vorliegende Gutachten hat verschiedene Varianten einer steuerlichen Finanzierung der EEG-Kosten untersucht. Dazu wurden unterschiedliche Anpassungen der Umsatzsteuersätze, der Stromsteuer und des Solidaritätszuschlags in verschiedenen Kombinationen untersucht.

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