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Tobias Hentze im ifo-Schnelldienst Externe Veröffentlichung 9. November 2022 Es mangelt an Zielgenauigkeit

Im laufenden Jahr hat die Bundesregierung bereits mit drei Entlastungspaketen auf die gestiegene Inflation insbesondere aufgrund der Energiepreiskrise reagiert. Die Verschärfung der Energiepreiskrise lässt sich dabei gut an der Abfolge der drei Pakete ablesen.

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Tobias Hentze im ifo-Schnelldienst Externe Veröffentlichung 9. November 2022

Es mangelt an Zielgenauigkeit

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Im laufenden Jahr hat die Bundesregierung bereits mit drei Entlastungspaketen auf die gestiegene Inflation insbesondere aufgrund der Energiepreiskrise reagiert. Die Verschärfung der Energiepreiskrise lässt sich dabei gut an der Abfolge der drei Pakete ablesen.

Das Volumen des dritten Entlastungspakets übertrifft die ersten beiden Pakete zusammengenommen um mehr als das Doppelte. Die sogenannte Gaspreisbremse wiederum, die zahlenmäßig noch nicht im dritten Entlastungspaket enthalten war, übertrifft das dritte Entlastungspaket um rund die Hälfte.

Chronologie der drei Entlastungspakete

Das erste Entlastungspaket wurde am 23. Februar dieses Jahres und damit einen Tag vor Beginn des Krieges in der Ukraine von der Bundesregierung mit einem Volumen von rund 12 Mrd. Euro beschlossen. Der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag und die Fernpendlerpauschale wurden rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben. Die EEG-Umlage entfiel zum 1. Juli 2022. Hinzu kommen ein höherer Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder sowie ein Zuschuss für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung (BMF 2022a).

Auf den weiteren Anstieg der Energiepreise als Folge des Krieges zwischen Russland und der Ukraine reagierte die Bundesregierung im März dieses Jahres mit einem zweiten Entlastungspaket. Das Volumen beläuft sich auf rund 18 Mrd. Euro. Ein wesentlicher Baustein ist die einmalige steuerpflichtige Energiepauschale für jeden Erwerbstätigen in Höhe von 300 Euro. Zudem wurde eine pauschale Zahlung je Kind in Höhe von 100 Euro beschlossen. Bei Familien mit hohen Einkommen wird der Kinderbonus auf den Kinderfreibetrag angerechnet, so dass es zu einer geringeren oder keiner Entlastung kommt. Als Antwort auf die gestiegenen Spritpreise hatte sich die Koalition zudem auf eine dreimonatige Senkung der Energiesteuer auf die in der Europäischen Union geltenden Mindeststeuersätze verständigt. Ebenfalls von Juni bis August galt das sogenannte 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr

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