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Tobias Hentze IW-Report Nr. 31 6. September 2016 Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016

Die deutliche Zunahme der geplanten Nettokreditaufnahme gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplanentwurf wirft das Land Nordrhein-Westfalen auch vor dem Hintergrund der ab 2020 geltenden Schuldenbremse zurück. Daher ist fraglich, ob die ab dem Jahr 2020 geltende Schuldenbremse eingehalten werden kann.

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Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016
Tobias Hentze IW-Report Nr. 31 6. September 2016

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die deutliche Zunahme der geplanten Nettokreditaufnahme gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplanentwurf wirft das Land Nordrhein-Westfalen auch vor dem Hintergrund der ab 2020 geltenden Schuldenbremse zurück. Daher ist fraglich, ob die ab dem Jahr 2020 geltende Schuldenbremse eingehalten werden kann.

Da der ausgeglichene Haushalt kein einmaliges Ziel sein kann, sondern ab den Jahr 2020 unter normalen Umständen stets erreicht werden muss, wächst der Konsolidierungsdruck weiter an. Die hohen Steuereinnahmen und die geringen Zinsausgaben sollten zu einer Haushaltskonsolidierung genutzt werden. Dabei wird eine strukturierte und kritische Überprüfung der Ausgabenseite entscheidend für einen ausgeglichenen Haushalt sein.

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Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016
Tobias Hentze IW-Report Nr. 31 6. September 2016

Tobias Hentze: Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

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