1. Home
  2. Studien
  3. Wirtschaftliche Effekte des BDI-Steuermodells der Zukunft
Tobias Hentze / Galina Kolev Gutachten 10. Juni 2021 Wirtschaftliche Effekte des BDI-Steuermodells der Zukunft

Deutschland ist im internationalen Vergleich ein Hochsteuerland: Für Kapitalgesellschaften setzt sich die Steuerbelastung aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammen.

PDF herunterladen
Wirtschaftliche Effekte des BDI-Steuermodells der Zukunft
Tobias Hentze / Galina Kolev Gutachten 10. Juni 2021

Wirtschaftliche Effekte des BDI-Steuermodells der Zukunft

Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie e. V. (BDI)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Deutschland ist im internationalen Vergleich ein Hochsteuerland: Für Kapitalgesellschaften setzt sich die Steuerbelastung aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammen.

Seit der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Belastung hierzulande gestiegen, während viele andere Länder ihre Steuersätze gesenkt haben. Im Vergleich zu 22,1 Prozent (EU-28-Staaten) und 23,5 Prozent (OECD) lag die durchschnittliche Steuerbelastung im Jahr 2020 in Deutschland mit 30 Prozent deutlich höher. Durch die lokal zu bestimmende Gewerbesteuer reicht die Unternehmensteuerbelastung in Einzelfällen bis zu 36 Prozent.

Auch die mögliche Umsetzung politischer Vorhaben in Großbritannien und den USA, Steuersenkungen aus der Vergangenheit teilweise zurückzunehmen, würde nichts an der Einschätzung Deutschlands als Hochsteuerland ändern. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern keine speziellen Steuervergünstigungen wie Patentboxen bietet, so dass hierzulande die effektive Steuerbelastung mit den nominalen Steuersätzen weitgehend übereinstimmt.

Vor diesem Hintergrund hat der BDI Anfang des Jahres 2021 ein „Steuermodell der Zukunft“ in die öffentliche Diskussion eingebracht. Kernpunkte dabei sind die Senkung des Körperschaft-steuersatzes um 5 Prozentpunkte und die Abschaffung des für viele Unternehmen weiterhin bestehenden Solidaritätszuschlags. Simulationsrechnungen anhand des Global Economic Model von Oxford Economics zeigen, dass die skizzierte Steuerreform nicht nur positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum, sondern auch auf private Investitionen und Beschäftigung hätte. Inner-halb von zehn Jahren überträfen die zusätzlichen Nachfrageimpulse nach Investitions- und Konsumgütern die Mindereinnahmen des Staates um 33 Milliarden Euro.

Nicht zuletzt durch diese positiven Impulse wäre die Reform fiskalisch verkraftbar und würde sich innerhalb von zehn Jahren zu rund einem Drittel durch zusätzlich generierte Steuereinnahmen von selbst finanzieren. Die Staatsschuldenquote läge im Jahr 2030 lediglich um 3,6 Prozentpunkte höher als ohne die beschriebene Steuerentlastung, weshalb in keiner Weise die Solidität der öffentlichen Finanzen gefährdet wäre. Gleichzeitig würde das Produktionspotenzial der deutschen Wirtschaft gestärkt werden.

PDF herunterladen
Wirtschaftliche Effekte des BDI-Steuermodells der Zukunft
Tobias Hentze / Galina Kolev Gutachten 10. Juni 2021

Wirtschaftliche Effekte des BDI-Steuermodells der Zukunft

Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie e. V. (BDI)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Debatte im Deutschen Bundestag mit Redner Bundesfinanzminister Christian Lindner zum neuen Bundeshaushalt 2024/2025.
Tobias Hentze IW-Kurzbericht Nr. 40 26. Juni 2024

Bundeshaushalt: Zinslasten und realer Einnahmenrückgang setzen Regierung unter Druck

Das Haushaltsvolumen des Jahres 2024 ist gegenüber dem Jahr 2019, dem letzten Vorkrisenjahr, um ein Drittel oder 120 Milliarden Euro gestiegen. Zinsen und Soziales sind dafür maßgeblich verantwortlich. Die Steuereinnahmen können im Vergleich dazu nicht ...

IW

Artikel lesen
Martin Beznoska / Tobias Hentze IW-Kurzbericht Nr. 35 12. Juni 2024

Inflationsausgleichsprämie: Ohne Tarifvertrag weniger Verbreitung

Die bis Ende des laufenden Jahres befristete steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung sollte und soll als Teil der Entlastungspakete die Folgen der Energiepreiskrise abfedern. Damit verzichtet der Staat auf Einnahmen von schätzungsweise 25 Milliarden Euro ...

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880